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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
15.05.2012, 16:55
Beitrag: #11
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
Nein.

In den 124 komme ich gar nicht erst. Für den 124 brauche ich einen VA (§ 118): "Ein Verwaltungsakt wird ...wirksam,". Und einen VA haben wir nicht.

In Kiharus Aufzählung fehlt bereits die "Maßnahme".

Das einzige, was getroffen wurde, war der Knopf zum Briefausdruck und zum Versand. Aber keine Maßnahme.

Als Maßnahme ist jede Handlung mit Erklärungsgehalt anzusehen. Verwaltungsakte sind Willenserklärungen, also Erklärungen einer Person (oder hier: Behörde) , die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. Das heißt, die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein.

Wenn das FA nun schreibt, es habe diesen Willen ja gar nicht gehabt, dann mag man sich darüber streiten können, ob es diese Willenserklärung nun aber doch gehabt haben mag.

Aber weit kommt man damit nicht.

Ich bleibe dabei: Schein-Akt ja, VA nein.

Was sich aus dem Rechtsschein des Schein-Akts ergibt, ist eine andere Sache. Wie gesagt, ich hätte nicht beim FA angerufen.

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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - ecro - 15.05.2012 16:55

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