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Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
24.05.2012, 23:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2012 23:44 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #7
RE: Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
Puh...

Also ich hatte eben ein Gespräch mit dem Mandanten, daher kann ich genauer erklären wie es ist:

Er ist Mieter ... Miete kostet zirka 1500 EUR

Die Zahnärztin die rein möchte ist um die 60 und generiert zirka 20.000 EUR Umsatz im Monat...

Er sagt: OK du kannst meine Räumlichkeiten/Inventar/etc. nutzen und ich möchte dafür 40% des Umsatzes... das macht 8.000 EUR im Monat aus... deutlich über der Miete.

Die Umsatzsteuerproblematik sei hier mal aussen vor gelassen.

Da er zwei Behandlungsräume hat, nutzt er einen und die andere Zahnärztin den anderen Raum... Gemeinschaftsräume (Empfang und Wartezimmer) werden wohl gemeinschaftlich genutzt. Inwiefern auch das Personal genutzt wird ist unklar (aber ich gehe davon aus, dass dies unerlässlich ist)

Mir stellt sich nach dem Gespräch folgende Problematik:

Ich kann aus dies aus wirtschaftlichen Gründen absolut nachvollziehen und das ist super. Allerdings sind dies im Gesamtüberblick keine Einkünfte des §18... §21 kommt nicht in Frage, da dies alles innerhalb der Praxis läuft (sämtliche Ausgaben für Inventar etc. sind Inhalt der Praxis EÜR)

Ich habe bei NWB etc... gesucht wie ein Irrer... sogar meiner Abneigung gegenüber Google habe ich nachgegeben und mit entsprechenden Suchbegriffen gesucht. Diesen Fall finde ich nirgends.

Ich finde genug über Praxisgemeinschaften. Diese soll aber nicht begründet werden, da er sonst nicht genug erwirtschaftet... Eine Praxisgemeinschaft soll ja nur die Kosten decken. Selbst bei einer überaus grosszügigen Auslegung der Verteilung in einem Gesellschaftsvertrag wird dies nicht den Ertrag abwerfen.

Der Mandant ist ein guter Freund von mir. Mein erstes Mandat, dass ich in die Kanzlei eingebracht habe und unglücklicherweise der erste Zahnarzt. Meine Chefin ist in vielerlei Hinsicht ziemlich locker und sagt, dass muss man auf sich zukommen lassen. Ich will aber gerade bei ihm nichts falsch machen und auch er selbst sagt: " sollte dies gewerblich sein, zahle ich gerne die Gewerbesteuer" Er ist in dieser Hinsicht sehr korrekt... Problem ist die mögliche Abfärbung auf seine Zahnarztpraxis und damit auch die Trennung der Einkünfte....

Ich habe sogar überlegt eine verbindliche Auskunft des Finanzamts anzufordern... haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich ist es schade, dass ich mir hier in diesem Forum öfter Denkanstösse holen muss (und meine Chefin da keine große Hilfe ist) ... aber ich mag diese Community und vor allem mag ich, dass auch Prüfer des Finanzamts hier unterwegs sind. Ich möchte hier nicht in fünf Jahren sitzen und ein Prüfer sagt: "ABER..."

Wie gesagt, wir wollen alles richtig erklären und ob hier in München nun 535% Hebesatz gelten oder nicht (verrückt oder?)... hier sollen keine Steuern verkürzt oder hinterzogen werden... es soll einfach passen... sowohl für den Mandanten als auch fürs Finanzamt und damit für uns Steuerzahler

Viele Grüße !!!
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RE: Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer - Oliver Thomas - 24.05.2012 23:35

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