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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
11.07.2012, 13:13
Beitrag: #1
§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
Hallo Leute,

unabhängig davon wann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeht, habe ich eine kleine Verständnisfrage:

Verstehe ich das Gesetz
und das Schreiben Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)
GZ IV C 7 - S 2745-a/08/10001
DOK 2008/0349554
des Bundesministeriums für Finanzen richtig?

Übertragung der Anteile (im aktuell zu bearbeitenden Fall zum 01.01. 50% der Anteile werden für den symbolischen Wert von 1 EUR übertragen / Wirtschaftsjahr 01.01.-31.12.)
Die Tatbestandsmerkmale des schädlichen Beteiligungserwerbs sind erfüllt

x kleiner/gleich 25% = kein Verlustabzugsverbot
x größer 25% und kleiner/gleich 50% = Verlustabzugsverbot §8c (1) Satz 1 KStG anteilig nach Erwerbsquote
x größer 50% = Verlustabzugsverbot §8c (1) Satz 2 KStG

Für meinen Fall bedeutet dies, dass ein Verlustabzugsverbot von 50% des zum vorangegangenen WJ festgestellten Verlustvortrags besteht. Korrekt? Absatz 1a kommt nicht in Betracht

Beste Grüße
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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012 13:13

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