§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
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11.07.2012, 17:14
Beitrag: #5
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RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb
Also wie immer wenn ich was auf den Tisch bekomme entwickelt sich das immer weiter, als ich eigentlich will
![]() Lt. Notarvertrag vom 27.03. wurde die Geschäftsanteilsabtretung durchgeführt. In den ergänzenden Bestimmungen erfolgt der Übergang Nutzen/Lasten schuldrechtlich zum 01.01.2010. Im gleichen Zeitpunkt geht insbesondere das Gewinnbezugsrecht mit über.... Habe ich im Hinblick auf den 8c nun den 01.01. oder den 27.03. ? ... ich würde sagen 01.01., da dies der BNL-Übergang ist. |
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§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 13:13
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - höfner501 - 11.07.2012, 13:16
§8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - showbee - 11.07.2012, 13:24
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012, 13:37
RE: §8c KStG - schädlicher Beteiligungserwerb - Oliver Thomas - 11.07.2012 17:14
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