Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs
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12.07.2012, 08:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2012 09:35 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #4
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RE: Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs
Ja da habe ich natürlich noch die Beteiligung in der Y-GmbH vergessen. Hier ist zu 100% eine andere natürliche Person (Z) beteiligt. Weder verwandt noch verschwägert.
Jetzt habe ich allerdings noch mit einem meiner Kollegen gesprochen, der gestern nicht im Haus war. Er meint, dass hier die Veranlassung auch aus dem Gesellschaftsverhältnis ohne Beherrschung vorliegen könnte, wenn man die B-GmbH als nahestehende Person sieht (Gesellschafter bei beiden GmbHs sind ja identisch) - Hier spielt wohl auch der Fremdvergleich rein. Beide GmbHs sind in gewisser Weise geschäftlich voneinander abhängig. Die B-GmbH hat ihren Kapitalfehlbetrag nur durch eine Rangrücktrittserklärung der A-GmbH (Darlehen) und des Gesellschafters x (Lohnverbindlichkeiten) decken können. R 36 (1) KStR + H 36 III KStH |
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Nachrichten in diesem Thema |
Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs - Oliver Thomas - 11.07.2012, 18:03
Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs - showbee - 11.07.2012, 19:18
RE: Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs - Taxman - 11.07.2012, 20:25
RE: Forderungsverzicht zwischen zwei GmbHs - Oliver Thomas - 12.07.2012 08:14
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