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unklare Einspruchsentscheidung
19.07.2012, 12:44
Beitrag: #3
RE: unklare Einspruchsentscheidung
(19.07.2012 12:33)ecro schrieb:  Die Änderung des § 10d (4) Satz 4 EStG machts möglich:

Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, ..., zu Grunde gelegt worden sind;

Sprich: Keine Einkommensteuerfestsetzung - keine VV-Festsetzung.
m.E. nein, das hatten wir in dem von mir verlinkten Thread schon mal. Hier geht es mir darum, ob das FA überhaupt eine wirksame Einspruchentscheidung hinsichtlich der Verlustfeststellung (nicht der Veranlagung) getroffen hat. Hier wird nur die Verlustfeststellung beantragt, das FA entscheidet aber im Tenor über die Veranlagung, in den Entscheidungsgründen aber auch über die Verlustfeststellung, wobei da nur von Festsetzungsfrist und nicht Feststellungsfrist gesprochen wird. Das ist aber genau der entscheidende Unterschied. Festsetzungsfrist 4Jahre, Feststellungsfrist 7 Jahre.
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RE: unklare Einspruchsentscheidung - Eisvogel - 19.07.2012 12:44

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