unklare Einspruchsentscheidung
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19.07.2012, 13:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2012 13:53 von ecro.)
Beitrag: #4
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RE: unklare Einspruchsentscheidung
(19.07.2012 12:44)Eisvogel schrieb: wobei da nur von Festsetzungsfrist und nicht Feststellungsfrist gesprochen wird. Das ist aber genau der entscheidende Unterschied. Bis eben habe ich da keinen Unterschied gesehen, was die Zeitläufe betrifft. Steuern werden festgesetzt und Besteuerungsgrundlagen eben festgestellt. Gleichwohl klart aber bei mir der Gedanke auf, was du meinst. Dann sind wir nämlich im Satz 5. "Die Besteuerungsgrundlagen dürfen bei der Feststellung nur insoweit ... berücksichtigt werden, wie die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerbescheide ausschließlich mangels Auswirkung auf die Höhe der festzusetzenden Steuer unterbleibt." Und das ist ja nicht der Fall. Der EStB unterbleibt ja nicht mangels Auswirkung auf die festzusetzende Steuer, sondern aus anderen Gründen. ® |
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