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ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
24.08.2012, 18:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2012 18:40 von meyer.)
Beitrag: #10
RE: AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
(24.08.2012 18:03)Stadtkatze schrieb:  Eine Vollmacht ist nicht ausreichend. Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben, wenn es dass Gesetz so bestimmt, und für die Einkommensteuererklärung ist die eigenhändige Unterschrift vorgesehen. Das Stück Papier kann die Wirkung einer Steuererklärung also nur entfalten, wenn alle Erben unterschreiben.
Ja, das ist bekannt, aber hier wäre Rechtsnachfolger die Erbengemeinschaft, also keine natürliche Person sondern eine Personenmehrheit und die kann m. E. einen Bevollmächtigten bestimmen, der für sie handelt, so dass nicht sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft eigenhändig unterschreiben müssen, sondern nur der, der die Gemeinschaft vertritt.

Ich kenne es in Erbfällen so, dass das FA im Zuge der Erbenermittlung anregt, dass alle Erben eine Vollmacht der Miterben einschließlich benennung eines Kontos für Steuererstattungen unterschreiben. Dessen Unterschrift wird dann auch akzeptiert.
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RE: AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben - meyer - 24.08.2012 18:39

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