Das nervt das Finanzamt
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21.09.2012, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2012 14:48 von meyer.)
Beitrag: #73
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RE: Das nervt das Finanzamt
Ja stimmt, eine schriftliche Form scheint für den KG-Vertrag nicht vorgeschrieben zu sein. Da es aber ja eine HR-Anmeldung (die sogar notariell zumindest beglaubigt sein muss) mit Angabe der Hafteinlagen der Kommanditisten etc. gegeben haben muss, ist schon zumindest ungewöhnlich, wenn da Diverses angemeldet wird, zu dem es sonst nichts Schriftliches gibt.
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