das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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01.10.2012, 17:11
Beitrag: #274
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Wir beantragen nach Rechtskraft in diesen Fällen die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Wenn schriftlicher Antrag mit der Post und auf den Putz klopfen, vielleicht liest es ja eine höher besoldete Einsicht und schreibt W.V. oder B.R. drauf. frankts frankts ____________________________________________ |
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