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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
01.10.2012, 17:11
Beitrag: #274
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Wir beantragen nach Rechtskraft in diesen Fällen die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Wenn schriftlicher Antrag mit der Post und auf den Putz klopfen, vielleicht liest es ja eine höher besoldete Einsicht und schreibt W.V. oder B.R. drauf.
frankts

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Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - frankts - 01.10.2012 17:11

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