Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012 10:59 von blind****.)
Beitrag: #3
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Zitat:Bewertung nach dem Ertragswertverfahren Das Grundstück wird nicht zur dauerhaften Miete, sondern nur saisonal an Touristen überlassen. Auf dem örtlichen Grundstücksmarkt lässt sich auch keine übliche Miete ermitteln. Für Fewo u.ä. gibt es keinen Mietspiegel o.a.. Somit keine Einordnung in § 182 Abs. 3 BewG. Bleibt eigentlich nur noch § 182 Abs. 4 Nr. 2 BewG, also Sachwertverfahren. Oder habe ich da etwas übersehen ? Der Ertragswert würde in meinem Fall extrem vom Sachwert abweichen. U.a. auch deshalb, weil die pauschalen Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins, die das BewG vorsieht, nicht für die Bewertung von Fewos u.a. passen. Diese Tabellenwerte sind für Mietwohnungen geeignet, aber nicht für saisonale Fälle. Es gibt dort keinen individuellen Werte oder ? Die Miete enthält auch Beträge für das Frühstück, die Endreinigung usw.. Kann ich im Rahmen des Ertragswertverfahrens Abschläge machen ? Zitat:Anforderungen der § 198 BewG Da ist nur von Gutachten die Rede. Und dies möchte der Mandant wegen der Kosten natürlich vermeiden. Akzeptiert die Finanzverwaltung keine Maklereinschätzungen ? Gruß |
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