Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
11.10.2012, 11:30
Beitrag: #4
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Nach R B 186.5 (6) ErbStR ist bei Ferienwohnungen die übliche Miete nach der saisonabhängigen Miete unter Berücksichtigung der üblichen Auslastung zu ermittlen. Weshalb sich dann keine übliche Miete ermitteln lässt, erschließt sich mir (noch) nicht.

Hinsichtlich der Kostenvermeidung kann man nur anmerken, dass der Stpfl. nicht nur eine Darlegungs- sondern eine Beweislast hat und diese lässt sich nur mit einem Gutachten darlegen. Der Stpfl. hat die Wahl: Entweder Gutachten von 5 bis 10 T€ oder eine höhere Steuer.

Abgesehen von der Bewertung könnten, soweit ich es überblicken kann, die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen werden, da hier wohl nicht von schädlichem Verwaltungsvermögen ausgegangen werden kann, § 13b (2) S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer - Taxman - 11.10.2012 11:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation