Berichtigte Steuererklärungen
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16.10.2012, 11:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2012 12:04 von fliederus2.)
Beitrag: #1
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AO ist nicht grad meine Stärke:
folgender Fall: Abgabe der Steuererklärung 2010 am 01.05.2012 Abgabe eine berichtigten Erklärung 2010 am 01.07.2012 Steuerbescheid 2010 ergeht am 01.09.2012 und entspricht aber der ersten abgegebenen Steuererklärung. Dieser Bescheid wird bestandskräftig. So jetzt krieg ich den Fall und darf grübeln, wie der Bescheid noch geändert werden kann. Kann die berichtigte Erklärung als Einspruch ausgelegt werden? M.E. nicht, da noch gar kein Bescheid existierte, den man hätte anfechten können. Antrag auf Schlichte Änderung? Neue Tatsachen? Das setzt m.E. auch schon einen existierenden Bescheid voraus. Der Fehler war, den falschen Bescheid bestandskräftig werden zu lassen. Aber wo ordne ich AO-technisch diese berichtigte Erklärung ein? [Nachtrag: berichtigte Erklärung war zugunsten vom Stpfl.] |
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Berichtigte Steuererklärungen - fliederus2 - 16.10.2012 11:45
RE: Berichtigte Steuererklärungen - ecro - 16.10.2012, 11:56
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