Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
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18.10.2012, 08:24
Beitrag: #2
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Moin,
zu nachtr. HK in Bsp. 2 des BMF-Schreibens heißt es doch: Das Dachgeschoss ist umsatzsteuerrechtlich ein abgrenzbarer Teil, dessen Verwendungsverhältnisse gesondert zu ermitteln sind. Entsprechend der vorsteuerunschädlichen Verwendung des Dachgeschosses i.H.v. 2/3 sind die Vorsteuern aus dem Dachausbau zu 2/3 abziehbar. Die Aufwendungen für die Erweiterung des Treppenhauses sind dem Dachgeschoss zuzuordnen, da sie ausschließlich durch den Ausbau des Dachgeschosses verursacht sind. Die Vorsteuern sind daher nach den Nutzungsverhältnissen des Dachgeschosses aufzuteilen. m.E. eindeutig Grüße |
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