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Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
19.10.2012, 12:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2012 12:46 von blind****.)
Beitrag: #12
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Hallo nochmal,

eigentlich ist es doch sehr unverständlich, warum ab 2009 nun plötzlich aufwendige ertragsteuerliche Prüfungen auf HK/AK usw. notwendig sein sollen, um die abziehbare VorSt berechnen zu können. Es erschließt sich auch nicht wirklich logisch, warum anteilige Vorsteuern bei Wohnzwecken nun abziehbar sind und 100% betriebliche VorSt nur noch anteilig. Von der völlig willkürlichen Unterscheidung zwischen AK/ HK und Erhaltungsaufwand ganz zu schweigen. Die BFH-Richer kommen immer öfter zu merkwürdigen
Rechtsauffassungen.

Hier mal ein Auszug aus Haufe (ESt-Richtlinie H 7.3):

Zitat:Keine nachträglichen Herstellungskosten, sondern Herstellungskosten für ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn das bisherige Wirtschaftsgut im Wesen geändert und so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die eingefügten neuen Teile der Gesamtsache das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen. Das kann z. B. der Fall sein bei

einem mit dem Gebäude verschachtelten Anbau (>BFH vom 25.1.2007 - BStBl II S. 586),
Umbau einer einfachen Scheune in eine Pferdeklinik (>BFH vom 26.1.1978 - BStBl II S. 280),
Umbau eines alten Gasthofs in eine moderne Gastwirtschaft (>BFH vom 26.1.1978 - BStBl II S. 363),
Umbau einer Hochdruck-Rotationsmaschine zu einer Flachdruck-(Offset)maschine (>BFH vom 6.12.1991 - BStBl 1992 II S. 452),
Umgestaltung von Pflanztischen in ein automatisches Tischbewässerungssystem (>BFH vom 28.9.1990 - BStBl 1991 II S. 361),
Umbau einer Mühle zu einem Wohnhaus (>BFH vom 31.3.1992 - BStBl II S. 808)

In meinem Fall wurde folgendes investiert:

1) Dachboden (vorher 30% ausgebaut zu privaten Wohnzwecken, 70%
unausgebaut+Nutzung zu Lagerzwecken Gewerbe)

- zu ca. 70 % Ersetzung der bisherigen Dachkonstruktion (neue Balken, Lattung usw.)
- zu ca. 30% Verwendung der bisherigen Balken (nur Sanierung)
- 100% neue Dachziegel und Dämmung
- zu ca. 70% neue Fußbodenbalken/ ca. 30% Sanierung vorhandener Balken
- erstmalige komplette Dämmung im Fussboden+ Neuaufbau Fussboden
mit Lamminat, Teppichboden usw.
- Trockenbau im Bereich früheres Lager
- Einbau neuer Treppe zum Dachgeschoss
- diverse Maler-, Elektro- und Sanitärarbeiten im Dachgeschoss

2) Erdgeschoss (nur geringfügige Umnutzung einzelner Räume, nur geringe Verschiebung der Anteile Gewerbe/ privat)

- Einbau seperater Zugang zur Treppe Fewo (früher privates Bad)
- Trockenbau (aber nur einzelne Wände für neues Büro und Bad)
- Sanierung Heizung (für alle Bereiche)
- einzelne Maler-, Elektro- und Sanitärarbeiten

Es wurde das Gebäude nicht vollständig entkernt. Die Nutzungsanteile im EG bleiben im Wesentlichen erhalten (ca. 10% Verschiebung zugunsten privat). Die Fundamente sind unverändert. usw...

Also: nachträgliche HK oder ???

Schönes WE
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude - blind**** - 19.10.2012 12:44

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