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GmbH & atypisch still - Umwandlung
23.10.2012, 05:29
Beitrag: #2
GmbH & atypisch still - Umwandlung
Hi!

Zu letzterem: Wegen 235 HGB müsste man sich die Verträge mit den Stillen anschauen. Man muss halt den ursprünglichen Vertrag der stillen Ges 230 HGB auslegen, ob hier Beendigung der Ges als atypisch Stille gewollt war, sobald es qua Gesetz zur GbR kommt (Auflösung). M.E. führt ja der Formwechsel nicht zur Auflösung (202 I Nr 1 UmwG). Die Stille geht aber nur beim Kaufmann und somit hätten wir ab Formwechsel 3 GbR:

AB GbR (ex GmbH)
A + AB GbR (ex Still 1)
B + AB GbR (ex Still 2)

Steuerlich kein Problem, sind eben alles Mitunternehmerschaften und somit nur etwas kompliziert in der Abwicklung, aber nicht komplizierter als vorher.

Der Formwechsel führt zur Ausschüttungsfiktion nach 9, 7 UmwStG und für die AntE 5 UmwStG.

Gruß
showbee
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GmbH & atypisch still - Umwandlung - showbee - 23.10.2012 05:29

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