Tantieme im Gründungsjahr
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25.10.2012, 10:46
Beitrag: #2
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RE: Tantieme im Gründungsjahr
Wann wurde die GmbH denn gegründet?
Wenn der Anstellungsvertrag erst im Oktober geschlossen wurde würde ich mich auch nur auf die gezahlten Gehälter verlassen. Und wieso sollte ich auf das Jahresgehalt hochrechnen? Ich habe den Gewinn ja auch nur anteilig für den Geschäftsbetriebszeitraum. Sonst müsste ich, wenn ich die GmbH am 01.12. gründe ja die Tantieme für das ganze Jahr zahlen, das kann mE nicht sein. Ich denke Tantieme im Verhältnis 75:25 an den Gehältern Oktober bis Dezember orientieren, der Rest geht dann im Folgejahr. Wenn man aus handelsrechtlicher Sicht was vom Gewinn unbedingt weghaben will, kann man eine Bonusvereinbarung machen. Damit bekommst du handelsrechtlich eine Minderung des JÜ her und steuerrechtlich meldest es sofort als verdeckte Gewinnausschüttung. Habe ich schon mal gemacht. FA hat zwar a bissl komisch gekuckt, aber ansonsten war alles einwandfrei. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Tantieme im Gründungsjahr - Oliver Thomas - 25.10.2012, 10:22
RE: Tantieme im Gründungsjahr - höfner501 - 25.10.2012 10:46
RE: Tantieme im Gründungsjahr - Oliver Thomas - 25.10.2012, 11:58
RE: Tantieme im Gründungsjahr - tolledeu - 25.10.2012, 16:21
RE: Tantieme im Gründungsjahr - Oliver Thomas - 25.10.2012, 16:28
Tantieme im Gründungsjahr - showbee - 26.10.2012, 05:51
RE: Tantieme im Gründungsjahr - Oliver Thomas - 26.10.2012, 11:06
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