Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
0 | 0% |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
2 | 28.57% |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
5 | 71.43% |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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30.10.2012, 01:49
Beitrag: #7
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Ich hab da auch alle Varianten.
Je nachdem, wie man mal angefangen hat. Kommt ein Neumandant, schau ich, was er an Unterlagen dabei hat und nehm die Variante mit dem geringsten Aufwand. Kommt mal vor, dass ein neuer "frischer" Sachbearbeiter etwas förmlich ist und Kaltmiete und Umlagen in der Anlage V sehen will, aber in den meisten Fällen genügt ein kurzer Anruf, in dem die Vorteile der Netto-Erklärung für das FA dargestellt werden und er ist einverstanden. Und in meinen FÄ bearbeiten die einzelnen Sachbearbeiter die Anlagen V auch in allen eingereichten Versionen. Dabei sind mir am liebsten die Mandanten mit Hausverwaltung. Meine erste Frage ist dann: darf ich die Abrechnung als richtig unterstellen oder soll ich sie überprüfen? Einen Prüfwunsch habe ich darauf noch nie gehört. Deshalb gab es für mich auch noch nie einen Grund, Belege von einer HV anzufordern. Das FA bekommt die Verwalterabrechnung und gut isses. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals Belege angefordert wurden. Was in einer Verwalterabrechnung steht, muß wohl ziemlich richtig sein ![]() Ob ich vom Mandanten Originale oder Kopien bekomme, ist mir reichlich egal. Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, die Richtigkeit der mir vorgelegten Unterlagen zu prüfen, sondern auf dieser Basis eine Steuererklärung zu erstellen. Bei einigen Positionen lasse ich mir manche Beträge auch nur telefonisch durchgeben. Wenn ein Mandant wollte, könnte er mir auch auch eine falsche Originalrechnung unterjubeln. |
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