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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
30.10.2012, 12:30
Beitrag: #1
Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
Wenn Erträge von vermögensverwaltende Personengesellschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wie läuft dann die Verlustverrechnung nach § 20 VI EStG?

Werden die Einkünfte in die verschiedenen Verlustverrechnungstöpfe der einzelnen Gesellschafter aufgeteilt auf Grundlage des Feststellungsbescheids oder wie kann ich mir das praktisch vorstellen?

Etwas weitergehend: Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co KG dürften sich dahingehend ja keine Besonderheiten ergeben, nur dass vielleicht nur eine natürliche Person besteht und insofern auch nur ihre Töpfe bedient werden?

Vielen Dank für die Hilfe.
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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Abschreiber - 30.10.2012 12:30

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