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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
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30.10.2012, 12:30
Beitrag: #1
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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
Wenn Erträge von vermögensverwaltende Personengesellschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wie läuft dann die Verlustverrechnung nach § 20 VI EStG?
Werden die Einkünfte in die verschiedenen Verlustverrechnungstöpfe der einzelnen Gesellschafter aufgeteilt auf Grundlage des Feststellungsbescheids oder wie kann ich mir das praktisch vorstellen? Etwas weitergehend: Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co KG dürften sich dahingehend ja keine Besonderheiten ergeben, nur dass vielleicht nur eine natürliche Person besteht und insofern auch nur ihre Töpfe bedient werden? Vielen Dank für die Hilfe. |
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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Abschreiber - 30.10.2012 12:30
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - meyer - 30.10.2012, 17:24
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Abschreiber - 01.11.2012, 14:42
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - taxpert - 02.11.2012, 13:27
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - meyer - 02.11.2012, 15:18
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Jive - 06.11.2012, 17:46
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