Einspruch per eMail
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06.11.2012, 16:43
Beitrag: #5
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RE: Einspruch per eMail
Hmm, wurde das beim FG Niedersachsen eigentlich von einem Einzelrichter entschieden?
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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