Einspruch per eMail
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09.11.2012, 17:58
Beitrag: #11
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RE: Einspruch per eMail
Aber eigentlich ging es hier ja wohl um den fehlenden Hinweis in den Bescheiden, daß ein Einspruch auch per Mail eingelegt werden kann. Da dies momentan nicht drinsteht, ging der Richter davon aus, daß die Rechtsmittelbelehrung nicht ordnungsgemäß wäre und damit keine einmonatige Einspruchsfrist, sondern allgemeine Verjährung.
Wenn ich mal einen Einspruch verschlafe, probier ich das mal. ![]() |
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