Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
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23.11.2012, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2012 19:47 von meyer.)
Beitrag: #19
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Ich bin nicht ganz sicher, ob es ein Problem ist, wenn in das ausgebaute DG auch schon bisher vorhandene Räume einbezogen werden. Evt. stellt das bereits einen Zusammenhang mit den Altflächen her (also so ungefähr im Sinn einer Erweiterung der im DG schon vorhanden gewesenen Flächen). Daraufhin würde ich das einschlägige Urteil mal prüfen.
Beim EuGH blicke ich noch nicht so ganz durch, welche Auswirkungen die Entscheidung auf das deutsche Recht hat. Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, sagt der EuGH, dass die Vorgabe eines Flächenschlüssels für im Schätzweg aufzuteilende Vorsteuer grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht in jedem Fall. Das ist mir bis jetzt etwas nebulös. Das Ganze würde einem dann etwas bringen, wenn man auf einen Umsatzschlüssel abstellen kann (muss aber im Erstjahr beantragt werden, sonst ist man an den gewählten Aufteilungsmaßstab laut BFH in den Folgejahren gebunden). |
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