USt "noch nicht fällig"
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09.11.2007, 18:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 18:41 von PiranhaVS.)
Beitrag: #2
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RE: USt "noch nicht fällig"
Hallo,
also es gibt doch nur bei der Umsatzsteuer die Unterscheidung zwischen Soll und Ist Versteuerung. Bei der Vorsteuer gibt es keine Ist Versteuerung, sondern nur eine Soll-Versteuerung. Wenn also die Voaussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind kann diese auch abgezogen werden, unabhägig davon ob die Rechnung mit Vorsteuerabzug bezahlt ist oder nicht... Ich hoffe, das war die Antwort, die Dir weiterhelfen konnte :-) Viele Grüße |
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Nachrichten in diesem Thema |
USt "noch nicht fällig" - maxell - 09.11.2007, 17:21
RE: USt "noch nicht fällig" - PiranhaVS - 09.11.2007 18:41
RE: USt "noch nicht fällig" - Catja - 09.11.2007, 18:59
RE: USt "noch nicht fällig" - PiranhaVS - 09.11.2007, 19:27
RE: USt "noch nicht fällig" - maxell - 09.11.2007, 23:34
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