Stundung
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28.11.2012, 21:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2012 08:31 von blind****.)
Beitrag: #20
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RE: Stundung
@Stadtkatze
Zitat:Eine derartige (interne) Anweisung gibt es nicht. Der Kollege, der mir das berichtet hat, war erst kürzlich auf einer sog. Klimatagung. Für User, die das bisher nicht kennen: Da sitzen Steuerberater und Vertreter der Finanzverwaltung zusammen und besprechen u.a. was derzeit "hakt". Ein Highlight war das Eingeständnis der Finanzverwaltung, dass ELSTER bei Steuererklärungen in weiten Teilen ins Leere läuft. Man nimmt uns StB das Ausdrucken ab und spart uns Toner und Papier ![]() Dann kam man auch auf das Thema Stundungsanträge. Und lt. dem Kollegen wurde ausdrücklich auf eine internen Anweisung hingewiesen, nach der Stundungsanträge von StB generell abzulehnen seien. Die Mandanten seien entsprechend zu informieren. Nun wurde bei Kollegen und auch bei mir von brandenburgischen FÄ ähnlich argumentiert. Seit dem "verkneife" ich mir diese oft schwierig zu begründenden Anträge (z.B. bei USt-Nachzahlungen, die ja eigentlich nicht stundbar sind). Bzgl. Formulierungshilfen wird natürlich unterstützt, nur nicht auf meinem Kopfbogen. Übrigens, ist es normal, dass in Berlin sog. Liquiditätsprüfungen stattfinden ? Da werden Stundungsanträge noch durch StB gestellt und anschließend kommt diese Prüfung, bei der selbst bei seriösen Mandanten alle Konten usw. systematisch durchkämmt werden und den Aussagen der StB (Übersendung Kopien Kontoauszüge) nicht vertraut wird ? Zitat:Technische Stundungen (also, wenn ein Guthaben ansteht), können im Grunde genommen gar nicht abgelehnt werden. Das ist allerdings richtig. Die meine ich auch nicht. @meyer Zitat:Die internen Anweisungen werden wohl eher dahin gehen, bei eigenen Anträgen des Stpfl. großzügiger bei der Beurteilung zu sein und bei StB-Anträgen die harte Linie zu fahren. Eine "absolute Ablehnungsanweisung" kann ich mir nicht vorstellen, sowas wäre wohl schlicht rechtswidrig. Die Linie wird allerdings überhart ausgelegt. Ich finde u.a. die zahlreichen Hinweise auf die Alternative Bankdarlehen sehr nett. Dort haben die Mandanten erst recht keine Chance. Die Beträge sind da halt zu klein. Es geht z.B. um USt-/ ESt-Zahlungen i.H.v. bis 5 TEUR EUR und nicht um mehrere 10 TEUR. Vielfach sind hier nicht "wirkliche" Stundungsanträge das Thema, bei denen nur ein vorübergehender Engpass vorliegt und Besserung in Sicht ist. Es geht z.B. um Unternehmen im Dienstleistungsbereich (Friseur) oder kleine Handwerker (Bäcker), bei denen kaum Eigenkapital vorhanden ist und immer wieder neue Anträge gestellt werden müssten. Gruß |
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RE: Stundung - tosch - 23.11.2012, 16:47
AW: RE: Stundung - Stadtkatze - 23.11.2012, 19:27
RE: AW: Stundung - tosch - 23.11.2012, 23:24
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RE: Stundung - höfner501 - 28.11.2012, 17:03
RE: Stundung - Stadtkatze - 28.11.2012, 17:30
RE: Stundung - meyer - 28.11.2012, 18:52
RE: Stundung - blind**** - 28.11.2012 21:21
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RE: Stundung - blind**** - 03.12.2012, 13:56
RE: Stundung - Meandor - 03.12.2012, 15:21
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