USt "noch nicht f�llig"
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09.11.2007, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 19:02 von Catja.)
Beitrag: #3
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RE: USt "noch nicht f�llig"
@Piranha hat v�llig recht! (hatte ich das dieser Tage nicht SCHON MAL irgendwo????)
=> der Vorsteuerabzug ist immer nach dem SOLL vorzunehmen. N�heres findest Du bei A 192 (2) Satz 3 UStR (2005, - bevor wieder der Hinweis von @Petz kommt ![]() Oder im Umkehrschluss auch bei OFD D�sseldorf S 7522 A St 641 v. 06.08.1970 (! wow ! ) "Es besteht keine M�glichkeit, dem Unternehmer, der seinen Gewinn nach � 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Vorsteuerabzug nach dem Ist zu gestatten"... 1 x �bersetzt: Unabh�ngig vom Zahlungstag ist die Vorsteuer mit Leistung&Rechnung abzuziehen! (bl�d ist nur, das wir das in der Praxis bei den 4/3ern meistens ignorieren....(schlie�e mich da selbst NICHT aus!)) Gr��e von der Catja __ edit: aus rein optischen Gr�nden, ohne den Inhalt zu ver�ndern ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
USt "noch nicht f�llig" - maxell - 09.11.2007, 17:21
RE: USt "noch nicht f�llig" - PiranhaVS - 09.11.2007, 18:41
RE: USt "noch nicht f�llig" - Catja - 09.11.2007 18:59
RE: USt "noch nicht f�llig" - PiranhaVS - 09.11.2007, 19:27
RE: USt "noch nicht f�llig" - maxell - 09.11.2007, 23:34
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