Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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03.12.2012, 15:18
Beitrag: #36
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hab mich selbst noch mal schlau gemacht und bei uns wird beim häuslichen Arbeitszimmer letztlich auf die Schlafanzug-Theorie abgestellt, und nach dieser handelt es sich dabei um ein häusliches Arbeitszimmer.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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