Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 22:04
Beitrag: #22
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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Ja, das Problem Ostdeutschland: Die Mdt wollen nicht zahlen, also kann der StB auch nicht zahlen. Man muss dem Mdt auch Mehrwert verkaufen, dazu gehört bspw eine vernünftige BWA mit korrekten Zahlen. Wer nur huschhuschfusch Buchführung macht, kann auch nur fehlerhafte BWA liefern. Besser wird dann die BWA sogar, wenn in der lfd Bfg auch kalkulatorische AfA etc gebucht wird. Mit vernünftiger Bfg sollte auch die USt immer passen bzw im vernachlässigbaren Rahmen liegen. Last but not least kann die richtige 12er BWA auch schnell als Indikator für die ESt herangezogen werden. Nichts ist dümmer, als ein Verlust in den BWA und dann ein ordentliche Gewinn lt Bilanz...
Andererseits muss es auch nicht mehr kosten. Wenn Bfg gleich alles abstimmt, dann macht das auch weniger Stundenaufwand bei der JA Erstellung. |
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