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Verschärfung § 42 AO
10.11.2007, 18:32
Beitrag: #7
RE: Verschärfung § 42 AO
Ich hab zum neuen § 42 AO ne nette Darstellung gehört!

Dort bezieht man sich ja auf die "ungewöhnliche" rechtliche Gestaltung.

Und "ungewöhnlich" wird dann noch definiert mit: Gestaltung, die nicht der vom Gesetzgeber gewollten Gestaltung enspricht (sinngemäss).

Das hiesse ja:

Der kleine Steuerbürger muss davon ausgehen, dass sein Gesetzgeber ALLE möglichen Gestaltungen durchdenkt/durchrechnet bevor ein Gesetz/Paragraph so geschrieben wird, wie er ja nun geschrieben wird.
Wenn der Gesetzgeber also eine Gestaltung nicht ausschliesst, heisst das, dass er sie gewollt hat, und dass die damit NICHT ungewöhnlich im Sinne von § 42 AO ist.

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LG
Clematis
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Verschärfung § 42 AO - zaunkönig - 04.08.2007, 13:06
RE: Verschärfung § 42 AO - Petz - 04.08.2007, 13:21
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