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Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
20.12.2012, 11:05
Beitrag: #3
RE: Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
HGB § 274 Latente Steuern

Winkeljohann/Buchholz

Beck'scher Bilanz-Kommentar
8. A. 2012

Rn 218-219




X. Eigene Anteile




Randnummer 218Eigene Anteile sind nach § 272 Abs 1 a S 1, unabhängig vom Erwerbszweck (Einziehung bzw Wiederveräußerung), mit ihrem Nennbetrag bzw rechnerischen Betrag offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die darüber hinausgehenden AK sind erfolgsneutral mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen (Abs 1 a S 2). Bei der Veräußerung eigener Anteile ist die Reduzierung des Nennkapitals und, soweit der Erlös den Nennwert übersteigt, die Verminderung der freien Rücklagen wieder rückgängig zu machen (Abs 1 b S 1 und 2). Ein darüber hinausgehender Veräußerungserlös wird gem Abs 1 b S 3 als Agio in die Kapitalrücklage (Abs 2 Nr 1) eingestellt. Anschaffungsneben- und Veräußerungskosten mindern gem Abs 1 a S 3 bzw Abs 1 b S 4 den Gewinn des Gj. Ein in der GuV auszuweisender Veräußerungsgewinn oder -verlust entsteht künftig nicht mehr (vgl zB Blumenberg/Rößner GmbHR 2008, 1081; § 272 Anm 131, 141), es sei denn der Veräußerungspreis liegt unter dem Nennwert bzw rechnerischen Wert (vgl PwC BilMoG Komm L Anm 45). Nach der Begr RegE BilMoG, 40 f soll die Bilanzierung eigener Anteile vereinfacht werden. Daher schreiben Abs 1 a und 1 b die bilanzielle Abbildung des Erwerbs eigener Anteile und deren Veräußerung entspr ihres wirtschaftlichen Gehalts als Auskehrung freier Rücklagen bzw Kapitalerhöhung vor.

Abs 1 a ist uE eine Spezialvorschrift, die das Vollständigkeits- u Saldierungsverbot gem § 246 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 für eigene Anteile aufhebt. Obwohl sie nicht als Aktiva angesetzt werden dürfen (konkrete Bilanzierungsfähigkeit), handelt es sich bei eigenen Anteilen indes um VG, da sie verkehrsfähig sind und einen realisierbaren Wert haben (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit; glA Blumenberg/Rossner GmbHR 2008, 1081; Weber-Grellet in Schmidt EStG30 § 5 Anm 270 „Eigene Anteile“; BFH 6. 12. 1995, BStBl II 1998, 781).

Randnummer 219In der steuerrechtlichen Gewinnermittlung sind eigene Anteile mangels einer abw Regelung im EStG aufgrund der Maßgeblichkeit nach der derzeit hM nicht als Aktivposten anzusetzen, so dass hinsichtlich der Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung in HB und StB ein Gleichklang bestehen dürfte (vgl zB Förster/Schmidtmann BB 2009, 1344; Ortmann-Babel/Bolik/Gageur DStR 2009, 937; Blumenberg/Rossner GmbHR 2008, 1082; Herzig/Briesemeister WPg 2010, 74; Früchtl/Fischer DStZ 2009, 114; Ditz/Tcherveniachki Ubg 2010, 877; Bruckmeier/Zwirner/Künkele DStR 2010, 1642; im Ergebnis auch Lechner/Haisch Ubg 2010, 693; aA Pfirmann/Schäfer in Küting/Pfitzner/Weber, 135). Latente Steuern ergeben sich aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile daher insoweit nicht. Da § 272 Abs 1 a lediglich den Bilanzausweis regelt, ändert dies uE nichts daran, dass es sich bei eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, weiterhin um WG handelt. Denn sie existieren weiterhin und sind selbständig bewertbar bzw verkehrsfähig (vgl BFH 6. 12. 1995, BStBl II 1998, 781; Schmidtmann StuW 2010, 292 mwN; Dötsch/Pung in Dötsch/Jost/Pung/Witt KStG § 8 b Anm 72, Breuninger/Müller GmbHR 2011, 13; aA Herzig/Briesemeister DB 2008, 1342). Ob die FinVerw die Auffassung der derzeit hM zur steuerrechtlichen Behandlung eigener Anteile und der Anschaffungsnebenkosten übernimmt, bleibt abzuwarten (zum bisherigen Recht vgl BMF 2. 12. 98, BStBl I, 1509, aufgehoben durch BMF 10. 8. 2010, BStBl I 2010, 659).

Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung beim Gesellschafter und den möglichen Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der KapGes vgl zB Schmidtmann StuW 2010, 286 f; Ditz/Tcherveniachki Ubg 2010, 877 f; Lechner/Haisch Ubg 2010, 695 f; Breuninger/Müller GmbHR 2011,
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RE: Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ? - showbee - 20.12.2012 11:05

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