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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
30.12.2012, 15:07
Beitrag: #4
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Ok. Also er werden grundsätzlich alle Sachverhalte geprüft, die steuerliche Auswirkung haben. Abfindungen, weil es für die ermäßigte Besteuerung ja bestimmte Voraussetzungen gibt - müssen geprüft werden.
Steuerfrei nach DBA natürlich auch. Ich muss prüfen, wer das Besteuerungsrecht hat, wurden im anderen Land Steuern gezahlt.....
Reisekostenerstattungen des AG, wenn entsprechende WK nicht gegenüberstehen. Evtl. ist ja der Bruttolohn zu erhöhen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - Stadtkatze - 30.12.2012 15:07

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