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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
30.12.2012, 15:56
Beitrag: #5
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
(30.12.2012 15:07)Stadtkatze schrieb:  Ok. Also er werden grundsätzlich alle Sachverhalte geprüft, die steuerliche Auswirkung haben. Abfindungen, weil es für die ermäßigte Besteuerung ja bestimmte Voraussetzungen gibt - müssen geprüft werden.
Steuerfrei nach DBA natürlich auch. Ich muss prüfen, wer das Besteuerungsrecht hat, wurden im anderen Land Steuern gezahlt.....
Reisekostenerstattungen des AG, wenn entsprechende WK nicht gegenüberstehen. Evtl. ist ja der Bruttolohn zu erhöhen.

Gibt's dazu irgendwo Fundstellen? Ich zweifle es ja nicht an, aber was man schwarz auf weiß besitzt usw.
Ich habe da einen stfr. Nach DBA Eintrag, für den sich das FA näher interessiert. Dem Mandanten habe ich auferlegt Unterlagen beim AG zu besorgen, da das ganze ein wenig merkwürdig ist. Eingetragen ist eine pauschale Umzugsnebenkostenvergütung, die der dt. AG nach Rückkehr vom Auslandseinsatz bei der Chin. Tochter-(?) bzw. Schwester(?)-firma bezahlt. Der Chinaeinsatz fiel nicht unter den Erlaß zu Auslandsabordnungen. In China wurden die üblichen monatlichen Steuererklärungen gemacht, die Umzugspauschale stand aber nie drin. Ich kann das FA eigentlich schon verstehen.... Aber eine große dt. Firma so was falsch?
Na schauen wir mal, was die bringen!
frankts

frankts

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RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - frankts - 30.12.2012 15:56

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