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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
30.12.2012, 16:47
Beitrag: #6
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Nein, Fundstellen, die dich wirklich weiterbringen gibt es nicht.

Zunächst müssen ja steuerliche Sachverhalte nicht nur beider Erstellung der Erklärungen, sondern auch bei der Bearbeitung gewürdigt werden.
Subsumieren! Das kennst du ja.
Ja, und sobald sich ein Sachverhalt steuerlich (ich meine jetzt nicht 3,50) auswirkt, wird geprüft.

Zu vielen Dingen gibt es interne Verwaltungsanweisungen. Abfindungen (ich weiß jetzt nicht genau, ob die noch dabei sind) sind danach in jedem Fall zu prüfen. Je nach Höhe, sind das die Auswirkungen ja auch erheblich.
Bei Abfindungen hatte ich schon beide Varianten: Der AG hat zutreffend ermäßigt besteuert aber auch unzutreffend den normalen Steuersatz angewandt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - Stadtkatze - 30.12.2012 16:47

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