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Umzugsnebenkostenpauschale
02.01.2013, 11:39
Beitrag: #5
RE: Umzugsnebenkostenpauschale
Schon richtig, aber der Auslandstätigkeitserlass gilt m.E. hier nicht:

Der Arbeitnehmer muss bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt sein (die Tätigkeit bei einer ausländischen Tochtergesellschaft eines inländischen Unternehmens ist nicht begünstigt; BFH-Urteil vom 8.12.2010, BFH/NV 2011 S. 596); dies ist hier der Fall;
Aus dem Erlass:
Nichtanwendung
Diese Regelung gilt nicht, wenn
........
2. die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, in das Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind;.........

Also scheidet doch die Anwendung bei einer Tätigkei in China aus, oder übersehe ich da mal wieder etwas?
Frankts

frankts

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Umzugsnebenkostenpauschale - frankts - 02.01.2013, 09:31
Umzugsnebenkostenpauschale - showbee - 02.01.2013, 09:35
RE: Umzugsnebenkostenpauschale - frankts - 02.01.2013 11:39

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