Umzugsnebenkostenpauschale
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04.01.2013, 09:54
Beitrag: #8
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RE: Umzugsnebenkostenpauschale
(03.01.2013 15:12)frankts schrieb: Eigentlich spielt es keine Rolle, ob der Betrag im "Ziel"-land China steuerpflichtig ist. In einigen Abkommen ist allgemein geregelt, dass Vergütungen für Zwecke des DBA nur dann als aus dem anderen Vertragsstaat stammend gelten, wenn sie dort besteuert werden. Ist dies nicht der Fall, fällt das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurück; ist Deutschland in solchen Fällen der Ansässigkeitsstaat, werden die Vergütungen nicht von der deutschen Besteuerung freigestellt. (Subject-to-tax"-Klausel) Im DBA Singapur gibt es so eine Klausel. Bei China bin ich mir nicht sicher. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Umzugsnebenkostenpauschale - frankts - 02.01.2013, 09:31
Umzugsnebenkostenpauschale - showbee - 02.01.2013, 09:35
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