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betriebliches Interesse?
08.01.2013, 11:43
Beitrag: #2
RE: betriebliches Interesse?
Sehe ich anders. Wann die Fortbildung stattfindet und wann die Erstattung durch den AG erfolgt ist m.E. unbeachtlich. Es besteht doch eine "arbeitsvertragliche Regelung" hierüber.
Eine Fortbildung kann durchaus mehrere Monate dauern, diese ist aber Voraussetzung für den späteren Job und erst dann wird sie vom AG erstattet und der Beginn der Tätigkeit erfolgt.
Warum soll die Erstattung nur während der Tätigkeit stfr. sein? Teilweise wird ein AG auch für die Weiterbildung von der Tätigkeit freigestellt, was m.E. vergleichbar wäre.
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betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013, 11:25
RE: betriebliches Interesse? - Opa - 08.01.2013 11:43
RE: betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013, 14:28
RE: betriebliches Interesse? - Jive - 08.01.2013, 18:00

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