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betriebliches Interesse?
08.01.2013, 14:28
Beitrag: #3
RE: betriebliches Interesse?
(08.01.2013 11:43)Opa schrieb:  Sehe ich anders. Wann die Fortbildung stattfindet und wann die Erstattung durch den AG erfolgt ist m.E. unbeachtlich. Es besteht doch eine "arbeitsvertragliche Regelung" hierüber.
Eine Fortbildung kann durchaus mehrere Monate dauern, diese ist aber Voraussetzung für den späteren Job und erst dann wird sie vom AG erstattet und der Beginn der Tätigkeit erfolgt.
Warum soll die Erstattung nur während der Tätigkeit stfr. sein? Teilweise wird ein AG auch für die Weiterbildung von der Tätigkeit freigestellt, was m.E. vergleichbar wäre.

Danke erst mal für deine Rückantwort.

Nur zur Klarstellung. Die Rg. lief auf den AN und der AG erstattet diese im Nachgang (hier 10 Monate nach Fortbildungsende). Auch wenn das arbeitsvertraglich geregelt sein sollte z.B. " wir erstatten dem AN die von ihm getätigten Aufwendungen ..." kann es m.E. kein betr. Interesse derart sein, dass es LSt/SV-frei wird.

Das würde sonst bedeuten, dass mein AG mir die Aufwendungen für den StB ja auch noch im nachhinein erstatten könnte. Er hat mich aber eingestellt, weil ich diese Qualifikation bereits hatte.

Ciao Dragon
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betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013, 11:25
RE: betriebliches Interesse? - Opa - 08.01.2013, 11:43
RE: betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013 14:28
RE: betriebliches Interesse? - Jive - 08.01.2013, 18:00

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