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betriebliches Interesse?
08.01.2013, 18:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2013 18:01 von Jive.)
Beitrag: #4
RE: betriebliches Interesse?
Also ich sitze hier zwischen den stühlen ....

Ich würde mir zunächst einmal die arbeitsvertragliche Ausgestalltung ganz genau ansehen.

Wenn z.B. beim Vorstellungsgespräch /einstellungsgespräch vereinbart wurde, dass die Fortbilung für die einstellung im Betrieb wichtig ist, und dass diese bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung und anschließender einstellung vom Arbeitgeber übernommen werden, würde ich das betriebliche Interesse wohl bejaen.

Ob die Rg auf den AN oder den AG läuft ist für mich dabei eher nur ein umsatzsteuerliches Problem ^^

Die Frage ist lediglich, was wurde wann vereinbart, und wie wichtig ist die Fortbildung für das betreffende BErufsbild.

Wann dann die eigentliche Erstattung erfolgte ist m.E. irrelevant.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013, 11:25
RE: betriebliches Interesse? - Opa - 08.01.2013, 11:43
RE: betriebliches Interesse? - Dragon - 08.01.2013, 14:28
RE: betriebliches Interesse? - Jive - 08.01.2013 18:00

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