Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
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08.01.2013, 20:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2013 20:45 von Uwe.)
Beitrag: #15
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RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Hallo,
wir hatten hier in der Kanzlei einen Fall, da durfte ich die Buchhaltung prüfen, weil der Mandant sich sicher war, dass der Gewinn niemals so hoch (260 T€) sein könne. Schon nach einer Stunde hatte ich 30 T€ Fehlbuchungen entdeckt: die Einnahmen für Januar waren doppelt erfasst. Einmal als Gesamtbeträge auf einem Zwischenkonto geparkt, einmal auf den einzelnen Debitoren. Das Zwischenkonto wurde am Jahresende per Privatentnahme glattgestellt. Letztlich fiel der Gewinn um 80 T€ geringer aus. Eine freie Buchhalterin hat die Buchführung erstellt, die Steuerberaterin hat den Jahresabschluss nebst Steuererklärungen erstellt. Nach Prüfung hier im Haus (Rechtsanwaltskanzlei) gab es keine Handhabe gegen die Steuerberaterin, weil das Prüfen der Buchhaltung nicht zu ihrem Auftrag gehörte und es noch nicht zu einem Schaden gekommen war, da die Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht worden war. Die Steuerberaterin hat ihr Honorar erhalten, da ihr ein Nachbesserungsrecht hätte eingeräumt werden müssen ... Außerdem denke ich, dass man nicht auf alle Haftungsrisiken ausschließen kann, ein Restrisiko bleibt immer. Z.B. letztes Jahr auf Seminar wurde eine BGH-Entscheidung vorgestellt: Mitarbeiterin des Steuerberaters wurde vom Mandant telefonisch gefragt, ob der Verkauf einer Immobilie Einkommensteuer auslösen würde. Die Mitarbeiterin verneinte dies, wollte dies aber nochmal nachprüfen. Der Mandant verkaufte und entstand Einkommensteuer, weil der Verkauf steuerpflichtig war und die Abschreibung aus dem vermieteten Objekt wieder hinzugerechnet wurde. Jetzt rate mal, wie der BGH entschieden hat ... Gruss Uwe |
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