Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
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09.01.2013, 08:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2013 08:41 von blind****.)
Beitrag: #3
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
Diesen Fall hatten wird auch schon mehrfach in der Kanzlei. Z.B. wurden Mandate von einem anderen StB übernommen, der anscheinend generell keine EÜR kannte bzw. das Gebührenpotential durch "zwangsweise" Bilanzerstellung voll ausgeschöpft hatte. Diese Mandanten kamen dann teilweise schon von allein auf mich zu und fragten gezielt nach einer solchen Umstellung.
Es funktioniert völlig problemlos und ist nicht antragspflichtig. |
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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 08.01.2013, 20:03
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013, 08:34
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - blind**** - 09.01.2013 08:41
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Jive - 09.01.2013, 11:08
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 09.01.2013, 12:21
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