Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
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09.01.2013, 12:21
Beitrag: #5
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
Das ist gut zu wissen. Gestolpert war ich über das Prinzip, dass freiwillig Bilanzierende sich so behandeln lassen müssen wie Bilanzierungspflichtige (in dem Fall, wie Steuerpflichtige, die zur Bilanzierung aufgefordert wurden).
Wenn Antragspflicht nicht besteht, dann heißt das ja auch, dass eine Ankündigung im Voraus nicht notwendig ist, also dass jetzt in 2013 für die Steuererklärung eines abgelaufenden Wirtschaftsjahres noch eine EÜR eingereicht werden kann. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 08.01.2013, 20:03
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013, 08:34
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - blind**** - 09.01.2013, 08:41
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Jive - 09.01.2013, 11:08
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 09.01.2013 12:21
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