Rückwirkende Änderung
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09.01.2013, 14:38
Beitrag: #1
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Rückwirkende Änderung
Hallo,
ein Mandant hat in 2005 zusammen mit Ehefrau und deren Eltern ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut. Sein ME-Anteil + der von EF betrugen 50 %. Er hat von Anfang an die gesamten Kosten für Grundstück und Gebäude getragen. Im November 2011 sind alle zum Notar marschiert und dieser hat einen Vertrag erstellt, mit dem die Anteile der 3 Mitgesellschafter rückwirkend auf den 10.12.2007 auf den Mandant übertragen wurden. Vorgestern hat er den Erstbescheid über seine Eigenheimzulage bekommen. ![]() Allerdings auf 50 % ME-Anteil beschränkt. Zivilrechtlich ist die auf 2007 datierte Übertragung zulässig, aber steuerrechtlich? Eine Rückwirkung dürfte wohl nicht möglich sein, oder? |
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Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013 14:38
RE: Rückwirkende Änderung - showbee - 09.01.2013, 15:08
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 15:56
RE: Rückwirkende Änderung - Schnitzer - 09.01.2013, 16:21
RE: Rückwirkende Änderung - phönix - 09.01.2013, 16:18
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 11.01.2013, 11:31
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