Rückwirkende Änderung
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09.01.2013, 16:21
Beitrag: #5
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RE: Rückwirkende Änderung
(09.01.2013 15:56)tosch schrieb: im Hinblick darauf, das die Eheleute 1 und 2 naherzu die gesamten Bau- und Finanzierungkosten getragen haben.Klingt, als ob 1 und 2 als wirtschaftliche Eigentümer sein könnten. Anspruchsberechtigt kann auch der wirtschaftliche Eigentümer sein. S. Blümich zu § 3 EigZulG Rz. 5, bin aber nicht tiefer reingegangen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 14:38
RE: Rückwirkende Änderung - showbee - 09.01.2013, 15:08
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 15:56
RE: Rückwirkende Änderung - Schnitzer - 09.01.2013 16:21
RE: Rückwirkende Änderung - phönix - 09.01.2013, 16:18
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 11.01.2013, 11:31
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