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Rückwirkende Änderung
09.01.2013, 16:21
Beitrag: #5
RE: Rückwirkende Änderung
(09.01.2013 15:56)tosch schrieb:  im Hinblick darauf, das die Eheleute 1 und 2 naherzu die gesamten Bau- und Finanzierungkosten getragen haben.
Klingt, als ob 1 und 2 als wirtschaftliche Eigentümer sein könnten. Anspruchsberechtigt kann auch der wirtschaftliche Eigentümer sein. S. Blümich zu § 3 EigZulG Rz. 5, bin aber nicht tiefer reingegangen.
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Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 14:38
RE: Rückwirkende Änderung - showbee - 09.01.2013, 15:08
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