Rückwirkende Änderung
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11.01.2013, 11:31
Beitrag: #6
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RE: Rückwirkende Änderung
(09.01.2013 16:18)phönix schrieb: Also keine Grundstücks-Gbr? Sondern nur Miteigentümer?Ich gestehe, so weit bin ich in die Tiefen der Grundstückskäufer nicht eingetaucht, dass ich mir da einen Kopf über den Unterschied gemacht hätte. Wenn man´s zu eilig hat: natürlich wurden nicht nur die ME-Anteile am Gebäude, sondern an G+B und Gebäude übertragen. 1,2,3,4 kaufen Grundstück (und werden alle zu je 25 % im GB eingetragen), es wird bebaut mit Gebäude und 3 und 4 übertragen ihre ME-Anteile an 2 (dann stehen nur noch 1 und 2 im GB). @ Schnitzer Danke für den Hinweis, das klingt richtig gut, in die Richtung werde ich mal nachschauen. |
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Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 14:38
RE: Rückwirkende Änderung - showbee - 09.01.2013, 15:08
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 09.01.2013, 15:56
RE: Rückwirkende Änderung - Schnitzer - 09.01.2013, 16:21
RE: Rückwirkende Änderung - phönix - 09.01.2013, 16:18
RE: Rückwirkende Änderung - tosch - 11.01.2013 11:31
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