Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 15:35
Beitrag: #11
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Opa schrieb:Zitat:...da im Merkblatt der Soka-Bau auf die Progression hingewiesen wird. Sie haben Recht, ich habe das Schreiben der SOKA-bau hier und dort steht wörtlich "... wurde eine Entschädigung berechnet. Diese Entschädigung wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt jedoch der Steuerpflicht und ist daher... bei der ESt-Erklärung ... anzugeben." Also wenn mann den Normalbürger sagt es ist eine steuerfreie Auszahlung die aber steuerpflichtig ist versteht das Keiner. Insoweit bin ich schon da Versucht zu sagen, da kann gar kein Vorsatz vorliegen, zumal der Steuerpflichtige damals seine ESt-Erklärung selbst erstellt hat. Aber mal sehen was der Mandant sagt, ob er es wagt den Klageweg zu gehen. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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