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Fragen zur USt bei Kahnfährverein
24.01.2013, 16:59
Beitrag: #10
AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Nach der Sachverhaltssschilderung sind das Umsätze. Wie das "Kind" heißt ist doch egal. Es kommt doch nur darauf an, dass eine Leistung erbracht wurde, die in die Systematik des UStG fällt. Das ist m. E. gegeben. Ein Hund wird auch nicht zur Katze nur weil ich ihn Katze nenne.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - Stadtkatze - 24.01.2013 16:59

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