Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
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04.02.2013, 11:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2013 11:06 von blind****.)
Beitrag: #24
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Zitat:Ich denke, die ein Problem könnte hier darin liegen, dass umsatzsteuerlich die Qualifizierung als unterschiedliche Wirtschaftsgüter nicht nachvollzogen wird. Da gibt es nur den Gegenstand "Immobilie". Das FA hat zu meinem Erstaunen folgendermaßen auf den Einspruch geantwortet: Zitat:Laut Baugenehmigung .... betrifft das Bauvorhaben die Erweiterung der EG-Wohnung und den Umbau des DG zur seperaten Wohnung....Im DG bleiben die vorhandenen Räume erhalten. Es wurde lediglich ein neuer großer Wohnraum geschaffen....Bei den Aufwendungen handelt es sich um nachträgliche HK zur Erweiterung des Gebäudes, dessen Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit dem erweiterten Gebäude erfolgt....Der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang der zwischen den errichteten Räumlichkeiten und dem Bestand gegeben ist, steht einem eigenständigen Gegenstand entgegen.Die Ausbaufläche des DG ist nicht als eigenständiger Gegenstand anzusehen, die Aufteilung der Vorsteuer erfolgt hinsichtlich der Verwendung des gesamten Gebäudes.... Es ist war richtig, dass vor dem Umbau ca. 30% des DG zu privaten Wohnzwecken genutzt wurden. 70% waren aber unausgebaut. Somit entsteht doch eines neues Wirtschaftsgut in Form der Fewo oder ? Einen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen den bisher vorhandenen privaten Wohnräumen im DG und der neuen Fewo kann ich nicht erkennen. Liegt das FA damit richtig ? Alle Beispiele in den BMF-Schreiben zu DG als eigenständiges Wirtschaftsgut werden vom FA ausgeblendet. Warum ? Gruß |
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