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Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne
08.02.2013, 21:42
Beitrag: #2
RE: Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne
Hallo,

uiii... vertrackter Fall. Im GewStG finde ich auch keine Lösung. Das ist nunmal das Pech der Objektsteuer und von § 7 Satz 2 GewStG.

Ich würde mein Heil erst auf zivilrechtlicher Ebene versuchen. Kann man ggf die Eintrittsklausel dahingehend auslegen, dass der Fiskus als gesetzlicher Erbe gar nicht eintreten durfte sondern nur einen Entschädigungsanspruch erwerben konnte? Dann müsste doch § 7 Satz 2 nicht anwendbar sein, weil dann die Aufgabe noch auf die natürliche Person entfiel, oder? In die Vertragsauslegung wäre immerhin einzustellen, dass die Klausel ggf von den Gründungsgesellschaftern anders erstellt worden wäre, wenn man mit § 7 Satz 2 GewStG gerechnet hätte.

Alternativ würde ich schauen, ob man aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht einen Anspruch gegen den Fiskus ableiten kann hier einen Schaden auszugleichen, wenn insb. die anderen Gesellschafter durch den Austritt übermäßig geschädigt würden.

Das selbe Argument könnte man (ich gehe von Berlin aus) auch direkt beim FA wegen eines Billigkeitserlasses vortragen, immerhin fällt die GewSt im Landeshaushalt an, nur weil das Land ausgetreten ist. Das könnte durchaus ein Billigkeitsgrund sein, weil das Land durch den Austritt sich selbst Steuer verschafft, welche bei regulärem Fortgang der Dinge (herausstellen, das nur natürliche Personen beteiligt sind und das § 7 Satz 2 erst viel später eingeführt) nie entstanden wäre.

Ggf. sucht man auch das Gespräch mit beiden Stellen (Fiskus als Erbe & Finanzamt), ggf ist die Erbschaft des Fiskus aus anderen Vermögensbestandteilen ja auch hoch genug, um die GewSt zu kompensieren / darauf wohlwollend verzichten zu können?

Viel Erfolg.
showbee
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RE: Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne - showbee - 08.02.2013 21:42

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