§8 Nr.1 Bst. f) GewStG
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18.02.2013, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2013 14:14 von phönix.)
Beitrag: #2
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RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hat mit dem Vertrag mit der (jährlichen oder mehrmaligen Zahlung ) die B-GmbH das Recht erworben, das errichtete Gebäude u.a. durch Untervermietung zu nutzen.
Ist das ein wirtschafltich verkappter Kaufvertrag oder ein verkappter Mietvertrag? Laufzeit des Vertrages? Kündigungsmöglichkeiten? Welche Rechte und Pflichten sind mit dem "Entgeltvertrag" noch verbunden? Ich würde diese auflisten und mit den üblicherweise zivilrechtlich geregelten Vertragsvarianten lt. BGB abgleichen, welche dieser "Vertragsmuster" am Meisten den geregelten Rechten und Pflichten entspricht. schönen Tag noch phönix |
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§8 Nr.1 Bst. f) GewStG - taxpert - 18.02.2013, 13:17
RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG - phönix - 18.02.2013 14:11
RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG - taxpert - 21.02.2013, 08:29
§8 Nr.1 Bst. f) GewStG - showbee - 21.02.2013, 09:30
§8 Nr.1 Bst. f) GewStG - showbee - 21.02.2013, 09:31
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