Umfrage: In welcher Form erfolgt die Kontierung der Belege ?
Diese Umfrage ist geschlossen.
händisch/ schriftlich auf dem Beleg 33.33% 4 33.33%
keine händische Kontierung auf Beleg, aber Abhaken der Belege 8.33% 1 8.33%
keine händische Kontierung auf Beleg, aber "Gebucht"-Stempel auf Belegen 16.67% 2 16.67%
keinerlei Vermerk auf den Belegen 41.67% 5 41.67%
Gesamt 12 Stimmen 100%
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Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
06.03.2013, 15:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2013 15:38 von blind****.)
Beitrag: #1
Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Im Forum StBdirekt ist bereits in 03/2012 das Thema "Pflicht zur händischen Kontierung auf dem Beleg" von einem StB-Kollegen angestossen worden. Ausgangspunkt war die Verfügung des Bay. LfSt vom 13.02.2012 mit folgender Aussage:

Zitat:...Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buch-
führungssysteme (GoBS – Anlage zum BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl 95 I, 738) sind zur Erfüllung der Belegfunktion aber Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Die Reihenfolge der
Buchungen ist zu dokumentieren...."

Überwiegendes Fazit in diesem Forum: keine schriftliche Kontierung notwendig, weil keine gesetztliche Grundlage dafür vorhanden !


Gestern fand bei der SAM Sachsen-Anhalt in Halle/ Saale das alljährliche Seminar "Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht 2012/2013" statt. Zusammen mit einem Kollegen besuche ich dieses Seminar schon seit über 5 Jahren und bin eigentlich von der Qualität der Dozenten überzeugt. Schon alleine das in Buchform erhältliche Skript ist sehr übersichtlich und jedes mal ein "Highlight".

Prof. Schäfer erwähnte u.a. auch die von Herrn tom Suden zitierte Verfügung des BayLfSt aus 02/2012. Ich war jedoch sehr verwundert, dass auch er die Pflicht zur Kontierung auf den Papierbelegen als gegegeben unterstellt. Man müsse generell händische Kontierungs-Vermerke auf jedem Beleg anbringen. Das Skript enthält folgendes:

Zitat:"...Erfüllung der Belegfunktion durch Angaben:

- zur Kontierung
- zum Ordnungskriterium
- zum Buchungsdatum
auf dem Beleg...."

Das dies in den Kanzleien kaum noch praktiziert wird bzw. auch die Prüfer anscheinend nur am Rande interessiert, spielte überhaupt keine Rolle. Es gab seitens der Teilnehmer keine mündlichen Nachfragen. Leider war Herr Schäfer nach dem Seminar auch nicht mehr verfügbar, so dass man nicht nachfragen konnte. Liegen wir denn so falsch mit unserer Vorgehensweise ?
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Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ??? - blind**** - 06.03.2013 15:31

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