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Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab
12.03.2013, 00:18
Beitrag: #2
Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab
Nur mal eine Frage: Was soll das bringen? Ich verstehe, dass bisher der EinzelU und die beiden KapGes ihre steuerlichen Pflichten erfüllt haben. Dadurch kam es nicht zu einer Gewinnpoolung (Verlustverrechnung).

Bspw GmbH1 -30; GmbH2 -20; EU +80

Aber: Sind die Vereinbarungen und Durchführungen nicht wie Sondervergütungen etc zu verstehen. Dann würde ESt/KSt'lich keine Änderung eintreten, weil zwar bei der GbR nun ein Gesamtergebnis von +30 ausgewiesen wird, aber die Verteilung gerade wieder zu -30/-20/+80 führt?

Bei GewSt könnte es Auswirkungen haben, müsste man genau schauen, welches Geschäft der jeweiligen GmbH tatsächlich dem Sonderbereich bei der GbR zuzurechnen ist und welche nicht unter § 9 Nr 2 GewStG fallen.

Aber im Saldo ... oder versteh ich den Fall nicht?
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Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab - showbee - 12.03.2013 00:18

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